Katastervermessung
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Tätigkeit als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nimmt als Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Aufgaben wahr. Gem. § 1 Abs.2 VermKatG LSA sowie §2 Abs.1 ÖbVermlngG LSA ist der ÖbVermlng befugt, Vermessungen für die Landesvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters auszuführen.
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Antragsarten für Liegenschaftsvermessungen:
bitte folgen Sie den Links für genaue Informationen:
Nähere Einzelheiten über die o.g. amtl. Vermessungsleistungen, deren Leistungsumfang, dem Ablauf und die Kosten erhalten Sie detailliert in einem persönlichen Gespräch
in unserem Büro.
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