Antragsarten für Liegenschaftsvermessungen:
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Sonderung
Ein Sonderfall der Zerlegung ist die Sonderung, bei der Flurstücke ohne gleichzeitige Vermessung und Abmarkung gebildet werden. Dabei ist jedoch der Bestimmtheitsgrundsatz - die Grenzen der Flurstücke müssen örtlich eindeutig bestimmbar sein - zu beachten.
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Alter Bestand
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Sonderungsriß
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Neue Flurkarte
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