Antragsarten für Liegenschaftsvermessungen:
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Verschmelzung
Mehrere Flurstücke, welche räumlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden und demselben Eigentümer gehören, können zu einem Flurstück verschmolzen werden, wenn das Amtsgericht (Grundbuchamt) keine Bedenken hat (z.B. unterschiedliche Belastung).
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Altbestand
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Verschmelzung und Neuzerlegung
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Neuer Bestand
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