Antragsarten für Liegenschaftsvermessungen:
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Zerlegung
Eine Zerlegung wird dann durchgeführt, wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke aufgeteilt werden soll. Das Bestehen eines Flurstückes setzt voraus, dass seine Grenzen im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind und es durch eine eigene Flurstücksnummer definiert ist.
Die Zerlegung ist die Voraussetzung für eine grundbuchmäßige Teilung des Flurstückes, wobei bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
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Flurkarte vor der Zerlegung
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Fortführungsriß
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Flurkarte nach der Zerlegung
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